Insolvenzrecht

Das Insolvenzrecht ist Teil des Zivilrechts und befasst sich mit den Rechten von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die Anmeldung einer Insolvenz kann ein Insolvenzverfahren nach sich ziehen. Ziel des Verfahrens ist, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen, oder eine geordnete Abwicklung der Zahlungsunfähigkeit durch Auflösung des Unternehmens. Im Falle einer Privatinsolvenz ist bei einer geordneten Abwicklung eine Restschuldbefreiung möglich. 

Wir beraten Sie in allen Punkten einer Unternehmensinsolvenz und einer Privatinsolvenz:

  • Abwicklung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren bei Bestellung durch das Insolvenzgericht
  • Beratung und Vertretung von Insolvenzgläubigern im Insolvenzverfahren
  • Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung von Insolvenzen
  • Maßnahmen und Verhaltensmaßregeln für Insolvenzgläubiger- und Schuldner
  • Durchführung von außergerichtlicher Schuldenbereinigung
  • Beratung und Betreuung bei Anträgen zur Verbraucherinsolvenz
  • Beratung bei Massenentlassungen
  • Beratung zu Kündigungsfristen
  • Beratung bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Entgeltfortzahlung im Insolvenzfall
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